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ORTLIEB Back-Roller Urban QL3.1 Gepäckträgertasche
- 123.42 CHF
Preis inklusive MwSt. zzgl. 11.25 CHF (Versand nach Schweiz)
Farbe ink
Größe 20 l
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Die ORTLIEB Urban Line Back-Roller QL3.1 Fahrradtasche für deinen Gepäckträger ist der schlichte und edle Begleiter für deinen Alltag. Die Gepäckträgertasche in gedeckten Farben punktet durch ihr kinderleicht zu bedienendes QUICK-LOCK 3.1 Befestigungssystem und lässt sich mit wenigen Handgriffen vom Gepäckträger nehmen. Details: • Einzeltasche für links oder rechts • Gepäckträgertasche mit Rollverschluss • PU-beschichtetes Cordura-Baumwoll-Mischgewebe • abnehmbarer Schultergurt • reflektierende Design-Elemente • flache Taschenrückseite • inklusive Innentasche • mit QUICK-LOCK 3.1 Aufhängesystem für Gepäckträger mit bis zu 10 mm Rohrdurchmesser Hinweis: Es ist nur 1 Gepäckträgertasche im Lieferumfang enthalten. Technische Daten: • Maße: ca. H42 x B23/32 x T17 cm • Volumen: ca. 20 l • Gewicht: ca. 900 g HINWEIS: Zur Erreichung des Schutzgrades IP64 (6 = staubdicht, 4 = spritzwassergeschützt aus allen Richtungen) muss der Verschluss 3 - 4 x eingerollt und nach unten abgespannt werden. Lieferumfang; • 1 x ORTLIEB Back-Roller Urban QL3.1 Fahrrad Tasche Highlights & Technologien: QUICK-LOCK 3.1-System: Bei diesem speziell für Büro- und Citytaschen entwickelten Radtaschen-Aufhängesystem befinden sich die entscheidenden Halterungskomponenten am Fahrradgepäckträger. So bleibt die Rückseite der Tasche frei von hervorstehenden Haken und der Tragekomfort wird deutlich verbessert. Mit dem QUICK-LOCK3.1-System kann die Tasche noch schneller eingehängt werden. Dazu wird diese lediglich am unteren Aufnahmepunkt aufgesetzt, dann an den Gepäckträger herangeführt und mit einer seitlichen Bewegung von links oder rechts eingeschwenkt und schließlich sicher an den beiden oberen Aufnahmen befestigt. Zum schnellen Abnehmen die Tasche am Griff anheben und gleichzeitig nach rechts oder links schwenken, fertig. Hinweis: Die zu Dekorationszwecken angebrachten reflektierenden Design-Elemente stellen keine persönliche Schutzausrüstung im Sinne der EU-Verordnung 2016/425 dar. Somit fallen sie auch nicht unter die Vorschriften der Verordnung.